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Settelmayer & Kollegen

Ihr Anliegen einordnen

Ordnen Sie Ihre Anfrage ein. Zuständigkeit und möglicher Tätigkeitsumfang werden individuell geprüft.

Worum geht es?

Private Anliegen

Eine kurze Beschreibung und eine Rückkontaktmöglichkeit genügen für die erste Anfrage.

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Anliegen von Unternehmen

Beschreiben Sie knapp das Thema und die gewünschte Art der Rückmeldung.

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Grenzüberschreitende Anliegen

Nennen Sie beteiligte Länder, soweit dies für die erste Einordnung erforderlich ist.

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Diese Auswahlmöglichkeiten erleichtern den ersten Kontakt. Sie müssen Ihr Anliegen nicht selbst rechtlich einordnen. Zuständigkeit und möglicher Tätigkeitsumfang werden gesondert geprüft.